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Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Jörg Armbruster, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, bearbeitet ausschließlich arbeits- und sozialrechtliche Mandate mit Schwerpunkten im
Kündigungsschutzrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht sowie im Recht der betrieblichen Altersversorgung.
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- Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg
- Erstes Juristisches Staatsexamen 1996 Baden- Württemberg
- Referendariat in Heidelberg
- Zweites Juristisches Staatsexamen 1998 Baden- Württemberg
- Zulassung als Rechtsanwalt 1999; von Anfang an Bearbeitung überwiegend arbeits- und sozialrechtlicher Mandate
- Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Sozialrecht, daraufhin 2002 Genehmigung
der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
- Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht, daraufhin 2003 Genehmigung
der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
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