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Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Jörg Armbruster, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, bearbeitet ausschließlich arbeits- und sozialrechtliche Mandate mit Schwerpunkten im Kündigungsschutzrecht, Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht sowie im Recht der betrieblichen Altersversorgung.
 
  • Studium der Rechtswissenschaft in Heidelberg

  • Erstes Juristisches Staatsexamen 1996 Baden- Württemberg

  • Referendariat in Heidelberg

  • Zweites Juristisches Staatsexamen 1998 Baden- Württemberg

  • Zulassung als Rechtsanwalt 1999; von Anfang an Bearbeitung überwiegend arbeits- und sozialrechtlicher Mandate

  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Sozialrecht, daraufhin 2002 Genehmigung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Sozialrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe

  • Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Arbeitsrecht, daraufhin 2003 Genehmigung der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe