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Kanzleiprofil

Die Kanzlei Born & Armbruster ist spezialisiert auf die Bearbeitung arbeits- und sozialrechtlicher Mandate. Wir vertreten Ihre Interessen vor den Arbeits- und Sozialgerichten durch die Instanzen, in Geschäftsführer -oder Handelsvertretersachen bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten.

Die Kanzlei wurde von Rechtsanwalt Christoph Born gegründet, seit dem 01.01.2004 bestand eine Sozietät mit Rechtsanwalt Jörg Armbruster. Nachdem Herr Rechtsanwalt Born 2006 überraschend verstorben ist, wird die Kanzlei von Rechtsanwalt Armbruster als Einzelkanzlei fortgeführt.

Aufgrund seiner besonderen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe gestattet, die Berufsbezeichnungen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht (s. auch Rubrik Berufsrecht) zu führen. Näheres zur Person und zum Werdegang entnehmen Sie bitte der Rubrik Rechtsanwalt.

Unter Tätigkeitsgebiete stellen wir Ihnen unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht (mit den Bezügen zum Handels- und Gesellschaftsrecht) und Sozialrecht im einzelnen vor. Unter ABC erläutern wir Ihnen die wichtigsten Stichworte aus dem Arbeitsrecht. Ein ABC des Sozialrechts ist in Bearbeitung.

Unter aktuelle Informationen halten wir für Sie -getrennt nach den Gebieten Arbeitsrecht und Sozialrecht- Neues aus der aktuellen Gesetzgebung und Rechtssprechung bereit und beantworten häufig gestellte Fragen zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen.

Unter Fortbildung listen wir auf, welche Seminare in den letzten Jahren besucht wurden bzw. besucht werden.

Unsere Kanzlei befindet sich in der Weinheimer Innenstadt in Gehnähe zum Bahnhof. Einzelheiten können Sie der Wegbeschreibung entnehmen. Es bestehen ausreichende Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur Kanzlei.