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Arbeitsrecht

Wir sind spezialisiert auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate unter Einschluss des Handels- und Gesellschaftsrechts. Ständige Fortbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Unser Tätigkeitsspektrum spiegelt sich in den Stichworten des ABC des Arbeitsrechts wieder.

Unter aktuelle Informationen Arbeitsrecht stellen wir aktuelle Entscheidungen und Gesetzesänderungen vor, gleichzeitig werden hier ausgewählte arbeitsrechtliche Fragen umfassend beantwortet.

Arbeitsrechtliche Fälle werfen häufig sozialversicherungsrechtliche Fragen auf, die wir als Fachanwälte für Sozialrecht mitlösen. Bei steuerrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Problemstellungen holen wir den Rat von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern ein.

Wir bevorzugen weder die Arbeitgeber -noch die Arbeitnehmerseite. Nur wer die typische Sichtweise beider "Lager" kennt, kann sich auf die Taktik der jeweiligen Gegenseite einrichten.

Arbeitsrechtliche Praxis lässt sich -grob- unterteilen in vorbeugende Tätigkeit einerseits sowie Beratung und Vertretung im Streitfall andererseits:

Vorbeugende Tätigkeit ist z. B. die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, also wenn wir für Sie Arbeits-, Geschäftsführer- oder Handelsvertreterverträge gestalten. "Erste Hilfe" ist auch dort sinnvoll, wo ein Streitfall bevorsteht, beispielsweise bei einer angekündigten Kündigungswelle. Wer sich hier frühzeitig fachkundigen Rat einholt, kann später erheblich flexibler handeln. Auch wem der Abschluss eines Aufhebungsvertrages angetragen wurde, sollte sich beraten lassen, und zwar ehe er unterschreibt. Nachträglich geht hier in der Regel nichts mehr. Der seriöse Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmer im Übrigen ermuntern, Rechtsrat einzuholen.

Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, steht der Arbeitnehmer vor der Entscheidung, ob und wie er sich hiergegen wehrt. Wir beraten Sie über alle rechtlichen Optionen, d.h. über die Risiken und Chancen des Falles (Wissenswertes 5 Arbeitsrecht und Wissenswertes 6 Arbeitsrecht). Bevor wir Klage erheben, bemühen wir uns um eine außergerichtliche Lösung des Falles. Scheitert dieser Versuch, vertreten wir Sie mit Nachdruck bei Gericht.

Das alles gilt entsprechend natürlich auch bei

  • Abmahnungen
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • Lohn- und Gehaltssachen
  • Entfristungsklagen
  • Streitigkeiten über Wettbewerbsverbote/Karenzentschädigungen

Betriebsräte werden von uns über Fragen des Betriebsverfassungsrechtes beraten, z. B.

  • Betriebsratswahlen
  • personelle Mitbestimmung bei Versetzungen, Neueinstellungen, Entlassungen
  • besonderer Kündigungsschutz von Betriebsräten
  • Mitbestimmung bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich/ Sozialplan).

Wir vertreten Betriebsräte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie vor der Einigungsstelle. Auf Wunsch führen wir in unseren Räumlichkeiten Schulungen durch.

Wir unterliegen in der Arbeitsgerichtsbarkeit keinerlei Zulassungsbeschränkungen, so dass wir Ihre Interessen bis hin zum Bundesarbeitsgericht vertreten können. In zivilrechtlichen Angelegenheiten (Geschäftsführer- und Handelsvertretersachen) vertreten wir Sie bis zum Oberlandesgericht.