Arbeitsrecht
Wir sind
spezialisiert auf die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate unter Einschluss
des Handels- und Gesellschaftsrechts. Ständige Fortbildung
ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Unser
Tätigkeitsspektrum spiegelt sich in den Stichworten des ABC des Arbeitsrechts
wieder.
Unter aktuelle
Informationen Arbeitsrecht stellen wir aktuelle Entscheidungen und
Gesetzesänderungen vor, gleichzeitig werden hier ausgewählte
arbeitsrechtliche Fragen umfassend beantwortet.
Arbeitsrechtliche
Fälle werfen häufig sozialversicherungsrechtliche Fragen auf, die wir als
Fachanwälte für Sozialrecht
mitlösen. Bei steuerrechtlichen oder betriebswirtschaftlichen
Problemstellungen holen wir den Rat von Steuerberatern oder
Wirtschaftsprüfern ein.
Wir bevorzugen weder die Arbeitgeber -noch die Arbeitnehmerseite. Nur wer die
typische Sichtweise beider "Lager" kennt, kann sich auf die
Taktik der jeweiligen Gegenseite einrichten.
Arbeitsrechtliche Praxis lässt sich -grob- unterteilen in vorbeugende Tätigkeit einerseits
sowie Beratung und Vertretung im Streitfall andererseits:
Vorbeugende Tätigkeit ist z. B. die Unterstützung bei der Vertragsgestaltung, also wenn
wir für Sie Arbeits-, Geschäftsführer- oder Handelsvertreterverträge
gestalten. "Erste Hilfe" ist auch dort sinnvoll, wo ein
Streitfall bevorsteht, beispielsweise bei einer angekündigten Kündigungswelle.
Wer sich hier frühzeitig fachkundigen Rat einholt, kann später erheblich
flexibler handeln. Auch wem der Abschluss eines Aufhebungsvertrages
angetragen wurde, sollte sich beraten lassen, und zwar ehe er
unterschreibt. Nachträglich geht hier in der Regel nichts mehr. Der seriöse
Arbeitgeber wird seinen Arbeitnehmer im Übrigen ermuntern, Rechtsrat einzuholen.
Ist die
Kündigung bereits ausgesprochen, steht der Arbeitnehmer vor der
Entscheidung, ob und wie er sich hiergegen wehrt. Wir beraten Sie über alle
rechtlichen Optionen, d.h. über die Risiken und Chancen des Falles (Wissenswertes 5 Arbeitsrecht und Wissenswertes 6 Arbeitsrecht). Bevor wir Klage erheben, bemühen wir uns um
eine außergerichtliche Lösung des Falles. Scheitert dieser Versuch,
vertreten wir Sie mit Nachdruck bei Gericht.
Das alles
gilt entsprechend natürlich auch bei
- Abmahnungen
- Zeugnisstreitigkeiten
- Lohn- und Gehaltssachen
- Entfristungsklagen
- Streitigkeiten über Wettbewerbsverbote/Karenzentschädigungen
Betriebsräte
werden von uns über Fragen des Betriebsverfassungsrechtes beraten, z. B.
- Betriebsratswahlen
- personelle Mitbestimmung
bei Versetzungen, Neueinstellungen, Entlassungen
- besonderer
Kündigungsschutz von Betriebsräten
- Mitbestimmung bei
Betriebsänderungen (Interessenausgleich/ Sozialplan).
Wir vertreten Betriebsräte im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie vor
der Einigungsstelle. Auf Wunsch führen wir in unseren Räumlichkeiten
Schulungen durch.
Wir
unterliegen in der Arbeitsgerichtsbarkeit keinerlei
Zulassungsbeschränkungen, so dass wir Ihre Interessen bis hin zum
Bundesarbeitsgericht vertreten können. In zivilrechtlichen Angelegenheiten
(Geschäftsführer- und Handelsvertretersachen) vertreten wir Sie bis zum
Oberlandesgericht.
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