Sozialrecht
Als Fachanwälte für Sozialrecht können wir Ihnen für alle Problemstellungen im Sozialversicherungsrecht (Rentenversicherung, Kranken- und
Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung), Sozialhilferecht und Schwerbehindertenrecht zügig Lösungen anbieten. Ständige
Fortbildung ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Unter aktuelle Informationen stellen wir aktuelle Entscheidungen und
Gesetzesänderungen vor, gleichzeitig werden hier ausgewählte sozialrechtliche Fragen umfassend beantwortet.
Im Sozialversicherungsrecht ist der Überblick über das Zusammenspiel der verschiedenen Sozialversicherungsträger
entscheidend. Wir helfen Ihnen, sich im "Gestrüpp" des Sozialrechts zurecht zu finden.
-Wir setzen Ihre Rentenansprüche, sei es in Form der Erwerbsminderungsrente oder der Altersrente, gegenüber den
Rentenversicherungsträgern durch.
-Wir unterstützen Sie bei Problemen mit der Berufsgenossenschaft, z.B. bei der Anerkennung von Berufskrankheiten und
Berufsunfällen und damit verbundener Ansprüche.
-Wir helfen, bei der Krankenkasse Ansprüche auf Krankengeld oder bei der Pflegekasse die Festsetzung der richtigen
Pflegestufe durchzusetzen.
-Wir vertreten Sie gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, z. B. bei der Geltendmachung von Arbeitslosengeldansprüchen,
speziell dann, wenn Leistungen verweigert werden, weil angeblich kein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
vorgelegen habe. Dieses Argument verwendet die Bundesagentur nicht selten bei Anträgen arbeitsloser Ehegatten und
Geschäftsführer.
-Bei Aussicht auf Erfolg gehen wir gegen Sperrzeitbescheide vor. Da in diesen Fällen in aller Regel arbeitsrechtliche Fragen tangiert sind, ist unsere Doppelspezialisierung (Sozialrecht und Arbeitsrecht) von Vorteil.
-Im Schwerbehindertenrecht helfen wir bei der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch das Versorgungsamt und der Gleichstellung mit einem
schwerbehinderten Menschen durch das Arbeitsamt. Sind Sie schwerbehindert und beantragt der Arbeitgeber beim Integrationsamt (früher: Hauptfürsorgestelle)
die Zustimmung zum Ausspruch einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, vertreten wir Sie in diesem Verfahren (s. zu diesem Problemkreis auch
Wissenswertes 6 Arbeitsrecht).
-Entschließt sich ein Arbeitnehmer nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zur Selbständigkeit, so beraten wir Ihn über die Möglichkeiten, bei der
Existenzgründung staatliche Zuschüsse wie z. B. Förderungen der "Ich-AG" oder Zahlung von Überbrückungsgeld beanspruchen zu können. Dabei treten häufig
betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Fragestellungen zu Tage. Hier treten wir in Zusammenarbeit mit entsprechend spezialisierten Steuerberaten oder
Wirtschaftsprüfern.
-Bei Existenzgründungen tritt häufig auch das Problem der sogenannten Scheinselbstständigkeit auf. Hier gilt es, Vermeidungsstrategien zu entwickeln. Oft hilft schon
eine optimierte Vertragsgestaltung. In vielen Fällen ist eine Statusanfrage bei der Bundesversicherungsanstalt das richtige Mittel.
-Wir prüfen für Ärzte vertragsarztrechtliche Fragen , etwa die Rechtmäßigkeit von Honorar- bzw. Honorarrückforderungsbescheiden oder aber allgemeine Fragen
des Zulassungsrechts. Wir sind auch Ansprechpartner, wenn Sie als Arzt Ihre Praxis veräußern wollen oder den Zusammenschluss mit anderen Ärzten in den
Formen der Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft suchen.
-Wenn das Sozialamt Sie wegen übergegangener Unterhaltsansprüche in Anspruch nimmt, prüfen wir für Sie die Rechtmäßigkeit entsprechender behördlicher
Maßnahmen. Soweit hier vertiefte familienrechtliche Fragen auftauchen, suchen wir die Zusammenarbeit mit erfahrenen Familienrechtlern.
Vor den Sozialgerichten besteht keinerlei Zulassungsbeschränkung, so dass wir Ihre Interessen bis hin zum Bundessozialgericht vertreten können.
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